Das Förderkonzept der Pestalozzi-Schule
Inhaltsverzeichnis
1.1. Schulspezifische Situation
Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – miteinander mehr erreichen!
Unter diesen Leitgedanken stellt das Kollegium der Pestalozzi-Schule das Leben und Arbeiten in unserer Schule von allen Schülern und Schülerinnen mit ihren individuellen Bedürfnissen und Unterschieden.
Neben den schulischen Inhalten gehören u.a. unter anderem auch die
Stärkung der Persönlichkeit und Selbstwahrnehmung sowie die Akzeptanz anderer.
Die Pestalozzischule ist eine zweizügige Grundschule mit derzeit unter 172 Schülern und liegt in Wiesbaden-Biebrich.
Die Förderarbeit leistet Prävention und bietet Unterstützung.
Regelschul- und Beratungs- und Förderlehrkraft können über die schon geleistete Förderplanarbeit hinaus im Bedarfsfall Unterstützung durch das schulexterne BFZ erhalten.
Im Folgenden wird schematisch der Ablauf der Beratung aufgezeigt:
I) Regelschüler/in mit besonderem Förderbedarf |
II) Inklusionsschüler/in mit über den festgestellten Förderbedarf hinausreichenden Problemen. |
Beobachtungsphase mit Beobachtungsbogen durch die Regelschulkraft, bzw. BFZ-Fachkraft |
Kollegiale Beratung durch BFZ- Fachkraft: z.B.: Zusätzliche Diagnosemöglichkeiten Kontakt externes BFZ, usw. Infos über die aktuelle BFZ-Kraft |
Erstellen eines Förderplanes durch die Regelschullehrerin nach einem vereinbarten Förderkreislauf (s. Punkt 6) |
Info der Regelschullehrkraft an die BFZ-Kraft, die die Beratung übernehmen wird. Klärung des Zeitkontingentes. |
Infogespräch zwischen der Regelschullehrkraft und der Schulleitung über die Notwendigkeit zusätzlicher Beratung und Unterstützung. Entscheidung über schulinterne Beratung oder externes BFZ. |
Auftrag an die Regelschullehrkraft: schriftl. Antrag auf Beratung über die Schulleitung an schuleigenes / externes BFZ Einverständniserklärung der Eltern (wenn Ablehnung, dann Aktenvermerk, nur kollegiale Beratung möglich) |
Terminabsprache zwischen Beratungslehrkraft und Regelschullehrkraft; Maßnahme wird durchgeführt |
Abschlussbericht für Lehrkraft, Eltern und Akte. |
Verweis: Siehe entsprechende Stelle im Schulprogramm „Schülerorientierte Pädagogik“:
Hier sind konkrete Kompetenzen für die jeweilige Jahrgangsstufe aufgeführt und ein Minimalkonsens des Kollegiums in Bezug auf Unterrichtsformen und Methoden dokumentiert.
Jede Regelschullehrkraft ist verpflichtet, Schüler gemäß ihren Stärken und Schwächen individuell zu fördern.
Das Sprachförderkonzept DaZ (Deutsch als Zweitsprache) ist seit dem Schuljahr 2012/13 in unserem Schulprogramm aufgenommen. Eine Fachschaft DaZ geht aufgrund der Kollegiumsgröße in der Fachkonferenz Deutsch auf.
Für den Unterricht stehen Differenzierungsräume und Klassenräume zur Verfügung. Pro Jahrgang gibt es einen Differenzierungsraum.
In DaZ liegen die Schwerpunkte auf Wortschatz, Kommunikationsfähigkeit und dem sinnerfassenden Lesen.
Materialien für den DaZ-Unterricht:
– Mini-LÜK Hefte
– Bergedorfer Klammerkarten
– Schubifix Material
– Werkstatt Deutsch als Zweitsprache A, B, C (drei Hefte)
– Erzähl mir was (Lernspiele Sprachförderung)
– Spielstraße Deutsch
– Orthografiekurs Band 1-3
– DaZ- Koffer
(siehe Sprachförderkonzept)
5.1. Diagnose und Förderung bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben
Für die Feststellung von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben ist die Fachlehrkraft und die Klassenkonferenz zuständig. Um die offiziell feststellen zu können, ist ein geeignetes Diagnose-Instrumentarium erforderlich. Die Fachkräfte haben zur Testung der Rechtschreibleistung den Deutschen Rechtschreib-Test (DRT) und Hamburger Schreibprobe (HSP) zur Verfügung:
Einmal pro Schuljahr wird dieser im Klassenverband durchgeführt, im ersten Schuljahr verbindlich, ab Klasse 2 nach Bedarf.
DRT 1 innerhalb des letzten Monats im 1. Schuljahr und
den ersten drei Monaten im 2. Schuljahr
DRT 2 innerhalb der letzten zwei Monate im 2. Schuljahr und dem
zweiten Monat im 3. Schuljahr
DRT 3 innerhalb der letzten vier Monate des 3. Schuljahrs und
den ersten drei Monaten im 4. Schuljahr
DRT 4 Anfang bis Mitte Klasse 4
Beispiele zur Förderung der Rechtschreibkompetenz
• Wortschatztraining
• Verknüpfung von Sprache und Bewegung
• Quantitative und qualitative Reduktion von Diktaten (z.B. Lückentexte)
• Unterschiedliche Übungsformen für Diktate (Schleichdiktat, Partnerdiktat, Dosendiktat, usw.)
• Einüben der Selbstkontrolle
• Arbeit mit dem Wörterbuch und Wörterkarteien
• Rechtschreibregeln und –systematiken trainieren
• Schreibhilfen bei freien Texten usw.
Schülerinnen und Schüler, bei denen eine offizielle Lese-Rechtschreib-Schwäche festgestellt wird und solche, die durch schwache Rechtschreibleistungen besonders auffallen, erhalten nach Möglichkeit wöchentlich zusätzlich 1-2 Förderstunden Deutsch.
Um das Kollegium inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen, übernimmt eine Lehrkraft folgende Aufgaben:
• Fortbildung in den genannten Förderprogrammen
• Hilfe bei der Durchführung der Diagnose-Tests
Die Lehrkräfte nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und sind Multiplikatoren im Kollegium.
Für die Feststellung der Lesefähigkeit wird an unserer Schule der „Stolperwörter-Lesetest 1-4“ von W. Metze durchgeführt
(Durchführung der Testung s. Lesekonzept).
Zur Feindiagnostik wird der ELFE-Lesetest II verwendet.
Die Auswertung der Tests ermöglicht einen differenzierten Überblick über den Leistungsstand der ganzen Klasse in Bezug auf die Rechtschreibung und Lesefähigkeit. Dies dient einer gezielten Förderung aller Schülerinnen und Schüler.
Beispiele zur Förderung der Lesefähigkeit:
• Stilles Lesen, Partnerlesen,
• Lautes Lesen im Klassenverband nur auf freiwilliger Basis
• Schriftvergrößerung
• Vorlesen während der Frühstückspause und im Unterricht
• Differenzierung in der Länge und im Schwierigkeitsgrad der Texte
• Häufige Benutzung der Klassen-, Schul- und Stadtbücherei
• Lesespiele und Lesekarteien
• Antolin
• Lesepaten (ehrenamtliche Helfer – nicht in jedem Jahrgang vorhanden)
Auf einer Klassenkonferenz werden im Falle der Feststellung von „Besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben“ alle Lehrkräfte über die Diagnose informiert und ein Protokoll darüber in der Schülerakte abgeheftet.
Ein Förderplan ist Grundlage für die weitere Arbeit.
Die Eltern werden in einem Gespräch und schriftlich über die Diagnose informiert. Sie können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, der in der Schülerakte abgeheftet wird. Die Klassenkonferenz muss zustimmen.
Im Zeugnis wird die „Abweichung der von allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung“ dokumentiert und fließt nicht in die Deutschnote ein.
Um eine Kostenübernahme für eine außerschulische Fördermaßnahme gewährt zu bekommen, ist ein medizinisches Gutachten (Psychologe, spezielle Ärzte, kein Lerninstitut!) (Adressen siehe BFZ-Ordner) erforderlich.
5.2. DaZ- Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache ist für Familien mit Migrationshintergrund eine Notwendigkeit und die Teilnahme wird durch die Schule festgelegt.
5.3. Probleme beim Rechnen
Um die Lernausgangslage im Bereich Mathematik ermitteln zu können kommen an der Pestalozzi- Schule folgende Verfahren zum Einsatz:
Quantitative Verfahren | Qualitative Verfahren |
– Aufgaben aus Aufgabensammlungen (Kopiervorlagen etc.) – Klassenarbeiten/ Lernzielkontrollen im Fach Mathematik – Orientierungsarbeiten in den Klassen 3 |
– gezielte Beobachtung im Unterricht (auch mithilfe von Beobachtungsbögen) – die qualitative Analyse der Arbeitsprodukte der SuS |
Der Verdacht, dass ein Kind Probleme beim Rechnen hat, zeigt sich oft durch folgende Verhaltensweisen:
– zählendes Rechnen
– unzureichende Zahl- und Mengenvorstellungen
– Zahlendreher beim Lesen, Schreiben und Rechnen
– Verwechseln von ähnlichen Ziffern, wie: 4 mit 7, 9 mit 6
– können keine Analogien nutzen, 3+4, 30+40
– Schwierigkeiten beim Zählen, besonders Rückwärts oder in Schritten
– Verwechseln von Rechenoperationen
– Verwendung von „Mischstrategien“
– unrealistische Größenvorstellungen auch im Alltag
Wenn die Lehrkraft eine Rechenschwäche bei einem Kind vermutet, leitet sie folgende Schritte ein:
Unterrichtsbeobachtung und Feststellung von Schwierigkeiten beim Rechen |
Förderplan | Information der Eltern |
Durchführung eines standardisierten Tests durch KL oder BFZ-Kraft |
Förderung im Unterricht |
Für die informelle Diagnostik und Förderung in den Klassen 1-4 kann die „Förder/Diagnose Mathe Box“
(Schroedel- Verlag, mit Beobachtungsbögen für Klasse 1/2, Klasse 3/4)
„von der zielgerichteten Beobachtung zur individuellen Förderung Klasse 1 -4“ verwendet werden.
Wenn der Verdacht auf eine Rechenschwäche vorliegt so können als standardisierte Tests an der Pestalozzi- Schule folgende durchgeführt werden:
– Deutscher Mathematiktest von der ersten bis zur vierten Klasse
(K. Krajewski, S. Liehm, W. Schneider 2004, Einzel- und/ oder Gruppentest)
– HRT 1-4 (Heidelberger Rechentest
(Erfassung mathematischer Basiskompetenzen im Grundschulalter)
Durchführungszeiträume:
DEMAT 1+ : letzter Monat Klasse 1, ersten 3 Monate 2. Klasse
DEMAT 2+ : letzter Monat Klasse 2, ersten 3 Monate 3. Klasse
DEMAT 3+ : letzten 6 Wochen der 3. Klasse, ersten 6 Wochen der 4. Klasse
DEMAT 4 : je 3 Wochen vor und nach Ende des 1. Schulhalbjahrs, letzten 6 Wochen vor Ende der 4. Klassenstufe
5.4. Kontakt mit außerschulischen Institutionen
Bei Bedarf werden Kontakte mit außerschulischen Institutionen wie z.B. medizinischen, psychologischen, bewegungstherapeutischen Einrichtungen; Jugend-, Gesundheits- und Sozialämtern hergestellt. Je nach Bedarf wird mit den Förderschulen für Erziehungshilfe, für Hör- und Sehgeschädigte, für Körperbehinderte und für Lernhilfe, mit der Schule für Kranke kooperiert.
5.5 Aufgabenbereiche der BFZ- Kräfte:
– Einzel- und Kleingruppenförderung bei BFZ- Fällen, Unterstützung der Lehrkraft nach Absprache
– Unterstützung der Lehrkräfte bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtsbegleitung bei inklusiv beschulten Kindern in den Bereichen Förderbedarf „Lernen“, Förderbedarf „geistige Entwicklung“
– Beratung und Unterstützung der Regellehrkräfte, z.B. bei Erhebungen des Lernstands, Diagnostik, Elterngesprächen, Klassenberatung etc.
6.1. Förderkreislauf/Ablaufschema
6.2. verbindliche Arbeitsschritte bei der Erstellung von Förderplänen
1. Beobachtungsbögen
– Beobachtungsbogen Deutsch als Zweitsprach in der Grundschule
– Beobachtungsbögen aus den Lehrwerken in Deutsch und Mathematik
2. Nachteilsausgleich Antrag Eltern
3. Nachteilsausgleich Antrag Klassenkonferenz
4. Klassenkonferenz für
„Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen“
• Eine lückenlose Fortführung bereits begonnener Förderungen und eine frühe Kenntnis der Kolleginnen über Stärken und Schwächen der Kinder sollen gewährleistet sein (z.B. Kita-Erste Klasse-Gespräche)
• Für alle beteiligten Kooperationseinrichtungen, deren Mitarbeiter und alle weiteren Partner soll Transparenz in Bezug auf die Absprachen der Zusammenarbeit bestehen.
• Alle am Übergang beteiligten Partner sollen über eingesetzte Diagnose-instrumente informiert sein.
7.1. Ablaufschema
• Anmeldung, Kennenlernen durch Schulleitung,
Bei Auffälligkeiten in der Eingangsdiagnostik:
• Gegebenenfalls wird eine vorgezogene Schuleingangsuntersuchung angestrebt.
• BFZ vor Einschulung wird angefragt:
Elterngespräch/Einverständnis
Hospitation in KITA durch BFZ-Kraft
Elterngespräch zur Auswertung
Weitere Maßnahmen: z.B. Einleitung von Therapien, Beantragung vorbeugende Maßnahmen (VM), erweiterte Vorbeugende Maßnahmen (eVM), Einleitung eines Verfahrens, Rückstellung, Empfehlung Vorklasse, Vorlaufkurs
• Schulpsychologie wird beratend miteinbezogen
Unterstützung des Spracherwerbs und die Erweiterung des Wortschatzes geschehen durch:
– Exkursionen, Ausflüge, Erkundungen
– Sport-, Kunst-, Musikunterricht oder AGs
– Förderangebote, z.B. Lese- und Sprachunterricht, Lesepaten, Schulbücherei, Antolin, schulinterner Lesewettbewerb
– außerschulische Kooperationen mit Musikschule und Sportvereinen
Pestalozzischule
Hubertusstraße 1–5
65203 Wiesbaden