Förderkonzept

Das Förderkonzept der Pestalozzi-Schule

Inhaltsverzeichnis

1. Vorüberlegungen / Unser Motto

1.1. Schulspezifische Situation

Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – miteinander mehr erreichen!
Unter diesen Leitgedanken stellt das Kollegium der Pestalozzi-Schule das Leben und Arbeiten in unserer Schule von allen Schülern und Schülerinnen mit ihren individuellen Bedürfnissen und Unterschieden.
Neben den schulischen Inhalten gehören u.a. unter anderem auch die
Stärkung der Persönlichkeit und Selbstwahrnehmung sowie die Akzeptanz anderer.
Die Pestalozzischule ist eine zweizügige Grundschule mit derzeit unter 172 Schülern und liegt in Wiesbaden-Biebrich.

2. Rahmenbedingungen und Ablaufplan der Förderarbeit

Die Förderarbeit leistet Prävention und bietet Unterstützung.
Regelschul- und Beratungs- und Förderlehrkraft können über die schon geleistete Förderplanarbeit hinaus im Bedarfsfall Unterstützung durch das schulexterne BFZ erhalten.

Im Folgenden wird schematisch der Ablauf der Beratung aufgezeigt:

I) Regelschüler/in mit besonderem Förderbedarf
II) Inklusionsschüler/in mit über den festgestellten
Förderbedarf hinausreichenden Problemen.

Beobachtungsphase mit Beobachtungsbogen durch
die Regelschulkraft, bzw. BFZ-Fachkraft

Kollegiale Beratung durch BFZ- Fachkraft: z.B.:
Zusätzliche Diagnosemöglichkeiten
Kontakt externes BFZ, usw.
Infos über die aktuelle BFZ-Kraft

Erstellen eines Förderplanes durch die Regelschullehrerin
nach einem vereinbarten Förderkreislauf (s. Punkt 6)

Info der Regelschullehrkraft an die BFZ-Kraft, die
die Beratung übernehmen wird. Klärung
des Zeitkontingentes.

Infogespräch zwischen der Regelschullehrkraft
und der Schulleitung über die Notwendigkeit
zusätzlicher Beratung und Unterstützung.
Entscheidung über schulinterne Beratung
oder externes BFZ.

Auftrag an die Regelschullehrkraft:
schriftl. Antrag auf Beratung über die Schulleitung
an schuleigenes / externes BFZ
Einverständniserklärung der Eltern (wenn Ablehnung,
dann Aktenvermerk, nur kollegiale Beratung möglich)

Terminabsprache zwischen Beratungslehrkraft und
Regelschullehrkraft; Maßnahme wird durchgeführt

Abschlussbericht für Lehrkraft, Eltern und Akte.

3. Der förderfreundliche Unterricht

Verweis: Siehe entsprechende Stelle im Schulprogramm „Schülerorientierte Pädagogik“:
Hier sind konkrete Kompetenzen für die jeweilige Jahrgangsstufe aufgeführt und ein Minimalkonsens des Kollegiums in Bezug auf Unterrichtsformen und Methoden dokumentiert.
Jede Regelschullehrkraft ist verpflichtet, Schüler gemäß ihren Stärken und Schwächen individuell zu fördern.
Das Sprachförderkonzept DaZ (Deutsch als Zweitsprache) ist seit dem Schuljahr 2012/13 in unserem Schulprogramm aufgenommen. Eine Fachschaft DaZ geht aufgrund der Kollegiumsgröße in der Fachkonferenz Deutsch auf.

  • Nichtdeutschsprachigen Kindern mit Migrationshintergrund muss verpflichtend DaZ- Unterricht angeboten werden und sie müssen zusätzlich am Deutsch-Förderunterricht teilnehmen.
  • Deutschsprachige Kinder ohne Migrationshintergrund müssen bei Bedarf den Deutsch- Förderunterricht besuchen.
    (* Verweis: Siehe entsprechende Stelle im Schulprogramm „Schülerorientierte Pädagogik“.

  • Rechenschwache Kinder nehmen am Förderunterricht Mathematik verbindlich teil

4. Räumlichkeiten / Material

Für den Unterricht stehen Differenzierungsräume und Klassenräume zur Verfügung. Pro Jahrgang gibt es einen Differenzierungsraum.

In DaZ liegen die Schwerpunkte auf Wortschatz, Kommunikationsfähigkeit und dem sinnerfassenden Lesen.

Materialien für den DaZ-Unterricht:
– Mini-LÜK Hefte
– Bergedorfer Klammerkarten
– Schubifix Material
– Werkstatt Deutsch als Zweitsprache A, B, C (drei Hefte)
– Erzähl mir was (Lernspiele Sprachförderung)
– Spielstraße Deutsch
– Orthografiekurs Band 1-3
– DaZ- Koffer
(siehe Sprachförderkonzept)

5. Förderbereiche

5.1. Diagnose und Förderung bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben

Für die Feststellung von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben ist die Fachlehrkraft und die Klassenkonferenz zuständig. Um die offiziell feststellen zu können, ist ein geeignetes Diagnose-Instrumentarium erforderlich. Die Fachkräfte haben zur Testung der Rechtschreibleistung den Deutschen Rechtschreib-Test (DRT) und Hamburger Schreibprobe (HSP) zur Verfügung:
Einmal pro Schuljahr wird dieser im Klassenverband durchgeführt, im ersten Schuljahr verbindlich, ab Klasse 2 nach Bedarf.

DRT 1 innerhalb des letzten Monats im 1. Schuljahr und
den ersten drei Monaten im 2. Schuljahr
DRT 2 innerhalb der letzten zwei Monate im 2. Schuljahr und dem
zweiten Monat im 3. Schuljahr
DRT 3 innerhalb der letzten vier Monate des 3. Schuljahrs und
den ersten drei Monaten im 4. Schuljahr
DRT 4 Anfang bis Mitte Klasse 4

Beispiele zur Förderung der Rechtschreibkompetenz
• Wortschatztraining
• Verknüpfung von Sprache und Bewegung
• Quantitative und qualitative Reduktion von Diktaten (z.B. Lückentexte)
• Unterschiedliche Übungsformen für Diktate (Schleichdiktat, Partnerdiktat, Dosendiktat, usw.)
• Einüben der Selbstkontrolle
• Arbeit mit dem Wörterbuch und Wörterkarteien
• Rechtschreibregeln und –systematiken trainieren
• Schreibhilfen bei freien Texten usw.
Schülerinnen und Schüler, bei denen eine offizielle Lese-Rechtschreib-Schwäche festgestellt wird und solche, die durch schwache Rechtschreibleistungen besonders auffallen, erhalten nach Möglichkeit wöchentlich zusätzlich 1-2 Förderstunden Deutsch.

Um das Kollegium inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen, übernimmt eine Lehrkraft folgende Aufgaben:
• Fortbildung in den genannten Förderprogrammen
• Hilfe bei der Durchführung der Diagnose-Tests

Die Lehrkräfte nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und sind Multiplikatoren im Kollegium.

Für die Feststellung der Lesefähigkeit wird an unserer Schule der „Stolperwörter-Lesetest 1-4“ von W. Metze durchgeführt
(Durchführung der Testung s. Lesekonzept).
Zur Feindiagnostik wird der ELFE-Lesetest II verwendet.

Die Auswertung der Tests ermöglicht einen differenzierten Überblick über den Leistungsstand der ganzen Klasse in Bezug auf die Rechtschreibung und Lesefähigkeit. Dies dient einer gezielten Förderung aller Schülerinnen und Schüler.

Beispiele zur Förderung der Lesefähigkeit:
• Stilles Lesen, Partnerlesen,
• Lautes Lesen im Klassenverband nur auf freiwilliger Basis
• Schriftvergrößerung
• Vorlesen während der Frühstückspause und im Unterricht
• Differenzierung in der Länge und im Schwierigkeitsgrad der Texte
• Häufige Benutzung der Klassen-, Schul- und Stadtbücherei
• Lesespiele und Lesekarteien
• Antolin
• Lesepaten (ehrenamtliche Helfer – nicht in jedem Jahrgang vorhanden)

Auf einer Klassenkonferenz werden im Falle der Feststellung von „Besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben“ alle Lehrkräfte über die Diagnose informiert und ein Protokoll darüber in der Schülerakte abgeheftet.
Ein Förderplan ist Grundlage für die weitere Arbeit.
Die Eltern werden in einem Gespräch und schriftlich über die Diagnose informiert. Sie können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, der in der Schülerakte abgeheftet wird. Die Klassenkonferenz muss zustimmen.
Im Zeugnis wird die „Abweichung der von allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung“ dokumentiert und fließt nicht in die Deutschnote ein.
Um eine Kostenübernahme für eine außerschulische Fördermaßnahme gewährt zu bekommen, ist ein medizinisches Gutachten (Psychologe, spezielle Ärzte, kein Lerninstitut!) (Adressen siehe BFZ-Ordner) erforderlich.

5.2. DaZ- Deutsch als Zweitsprache

Deutsch als Zweitsprache ist für Familien mit Migrationshintergrund eine Notwendigkeit und die Teilnahme wird durch die Schule festgelegt.

5.3. Probleme beim Rechnen

Um die Lernausgangslage im Bereich Mathematik ermitteln zu können kommen an der Pestalozzi- Schule folgende Verfahren zum Einsatz:

Quantitative Verfahren Qualitative Verfahren
– Aufgaben aus
Aufgabensammlungen
(Kopiervorlagen etc.)
– Klassenarbeiten/
Lernzielkontrollen
im Fach Mathematik
– Orientierungsarbeiten
in den Klassen 3
– gezielte Beobachtung im Unterricht
(auch mithilfe von Beobachtungsbögen)
– die qualitative Analyse der
Arbeitsprodukte der SuS

Der Verdacht, dass ein Kind Probleme beim Rechnen hat, zeigt sich oft durch folgende Verhaltensweisen:

– zählendes Rechnen
– unzureichende Zahl- und Mengenvorstellungen
– Zahlendreher beim Lesen, Schreiben und Rechnen
– Verwechseln von ähnlichen Ziffern, wie: 4 mit 7, 9 mit 6
– können keine Analogien nutzen, 3+4, 30+40
– Schwierigkeiten beim Zählen, besonders Rückwärts oder in Schritten
– Verwechseln von Rechenoperationen
– Verwendung von „Mischstrategien“
– unrealistische Größenvorstellungen auch im Alltag

Wenn die Lehrkraft eine Rechenschwäche bei einem Kind vermutet, leitet sie folgende Schritte ein:

Unterrichtsbeobachtung und Feststellung von Schwierigkeiten beim Rechen
Förderplan Information der Eltern

Durchführung eines standardisierten Tests durch KL oder BFZ-Kraft

Förderung im Unterricht

Für die informelle Diagnostik und Förderung in den Klassen 1-4 kann die „Förder/Diagnose Mathe Box“
(Schroedel- Verlag, mit Beobachtungsbögen für Klasse 1/2, Klasse 3/4)
„von der zielgerichteten Beobachtung zur individuellen Förderung Klasse 1 -4“ verwendet werden.

Wenn der Verdacht auf eine Rechenschwäche vorliegt so können als standardisierte Tests an der Pestalozzi- Schule folgende durchgeführt werden:

– Deutscher Mathematiktest von der ersten bis zur vierten Klasse
(K. Krajewski, S. Liehm, W. Schneider 2004, Einzel- und/ oder Gruppentest)
– HRT 1-4 (Heidelberger Rechentest
(Erfassung mathematischer Basiskompetenzen im Grundschulalter)

Durchführungszeiträume:

DEMAT 1+ : letzter Monat Klasse 1, ersten 3 Monate 2. Klasse
DEMAT 2+ : letzter Monat Klasse 2, ersten 3 Monate 3. Klasse
DEMAT 3+ : letzten 6 Wochen der 3. Klasse, ersten 6 Wochen der 4. Klasse
DEMAT 4 : je 3 Wochen vor und nach Ende des 1. Schulhalbjahrs, letzten 6 Wochen vor Ende der 4. Klassenstufe

5.4. Kontakt mit außerschulischen Institutionen
Bei Bedarf werden Kontakte mit außerschulischen Institutionen wie z.B. medizinischen, psychologischen, bewegungstherapeutischen Einrichtungen; Jugend-, Gesundheits- und Sozialämtern hergestellt. Je nach Bedarf wird mit den Förderschulen für Erziehungshilfe, für Hör- und Sehgeschädigte, für Körperbehinderte und für Lernhilfe, mit der Schule für Kranke kooperiert.

5.5 Aufgabenbereiche der BFZ- Kräfte:
– Einzel- und Kleingruppenförderung bei BFZ- Fällen, Unterstützung der Lehrkraft nach Absprache
– Unterstützung der Lehrkräfte bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtsbegleitung bei inklusiv beschulten Kindern in den Bereichen Förderbedarf „Lernen“, Förderbedarf „geistige Entwicklung“
– Beratung und Unterstützung der Regellehrkräfte, z.B. bei Erhebungen des Lernstands, Diagnostik, Elterngesprächen, Klassenberatung etc.

6. Organisation und Koordination der Förderplanarbeit

6.1. Förderkreislauf/Ablaufschema

6.2. verbindliche Arbeitsschritte bei der Erstellung von Förderplänen

  • Beobachtung und Auswahl der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler durch die Klassenlehrerin
  • im Falle drohenden Leistungsversagens
  • im Falle einer Nichtversetzung
  • bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung
  • bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
  • hoch begabte Schülerinnen und Schüler
  • Gezielte Beobachtungen in einem Zeitraum von 2-3 Wochen mit Hilfe eines schulinternen Beobachtungsbogens (siehe Anhang)
  • Evaluation
    Verantwortlich für die Dokumentation und Weiterschreibung der Förderpläne ist die Regelschullehrkraft.
    Förderpläne werden halbjährlich evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben.
  • Evaluation durch Orientierungsarbeiten
    Die Orientierungsarbeiten des Hessischen Kultusministeriums in Klasse 3 sind sowohl ein Instrument der externen als auch der internen Evaluation. Für die Durchführung ist die jeweilige Klassen- bzw. Fachlehrerin verantwortlich.
    Nach Durchführung und Auswertung der Arbeiten wurden bisher mit der Schulleitung gemeinsam die Ergebnisse in die Masken des HKM eingegeben und im Zweiergespräch direkt besprochen. Die Eltern wurden über die Durchführung informiert und über ihr Recht zur Einsichtnahme in die Arbeiten der eigenen Kinder aufgeklärt.
    Die Ergebnisse werden in auf der nächstfolgenden Dienstbesprechung dem ganzen Kollegium vorgestellt und in ihrer Auswirkung auf evtl. notwendige Veränderungen des Unterrichts hin beleuchtet durch die jeweilige Klassen- bzw. Fachlehrkraft.
  • Elternarbeit
    Die Eltern werden über die Förderpläne informiert, z.B. über häusliche Unterstützungsmöglichkeiten oder Einbeziehung externer Unterstützungssysteme.
  • Umsetzung des Förderplanes
    Dokumentation in der Schülerakte
    Information der Schulleitung
  • Übersicht Anlagen /Formulare

    1. Beobachtungsbögen
    – Beobachtungsbogen Deutsch als Zweitsprach in der Grundschule
    – Beobachtungsbögen aus den Lehrwerken in Deutsch und Mathematik

    2. Nachteilsausgleich Antrag Eltern

    3. Nachteilsausgleich Antrag Klassenkonferenz

    4. Klassenkonferenz für
    „Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen“

    5. Klassenkonferenz Rechenschwäche

    6. Entbindung von der Schweigepflicht

    7. Vorschulische Unterstützungsmaßnahmen

    • Eine lückenlose Fortführung bereits begonnener Förderungen und eine frühe Kenntnis der Kolleginnen über Stärken und Schwächen der Kinder sollen gewährleistet sein (z.B. Kita-Erste Klasse-Gespräche)
    • Für alle beteiligten Kooperationseinrichtungen, deren Mitarbeiter und alle weiteren Partner soll Transparenz in Bezug auf die Absprachen der Zusammenarbeit bestehen.
    • Alle am Übergang beteiligten Partner sollen über eingesetzte Diagnose-instrumente informiert sein.

    7.1. Ablaufschema

    • Anmeldung, Kennenlernen durch Schulleitung,
    Bei Auffälligkeiten in der Eingangsdiagnostik:
    • Gegebenenfalls wird eine vorgezogene Schuleingangsuntersuchung angestrebt.
    • BFZ vor Einschulung wird angefragt:
    Elterngespräch/Einverständnis
    Hospitation in KITA durch BFZ-Kraft
    Elterngespräch zur Auswertung
    Weitere Maßnahmen: z.B. Einleitung von Therapien, Beantragung vorbeugende Maßnahmen (VM), erweiterte Vorbeugende Maßnahmen (eVM), Einleitung eines Verfahrens, Rückstellung, Empfehlung Vorklasse, Vorlaufkurs
    • Schulpsychologie wird beratend miteinbezogen

    8. Zusätzliche Förderangebote

    Unterstützung des Spracherwerbs und die Erweiterung des Wortschatzes geschehen durch:
    – Exkursionen, Ausflüge, Erkundungen
    – Sport-, Kunst-, Musikunterricht oder AGs
    – Förderangebote, z.B. Lese- und Sprachunterricht, Lesepaten, Schulbücherei, Antolin, schulinterner Lesewettbewerb
    – außerschulische Kooperationen mit Musikschule und Sportvereinen

    Kontakt

    Pestalozzischule
    Hubertusstraße 1–5
    65203 Wiesbaden

    Tel. 0611 73 22 88 11
    Mail pestalozzischule@wiesbaden.de

    Unterrichtszeiten

    offener Anfang07.45 – 07.55 Uhr
    1. Schulstunde08.00 – 08.45 Uhr
    2. Schulstunde08.45 – 09.30 Uhr
    Hofpause09.30 – 09.50 Uhr
    Gemeinsames Frühstück09.50 – 10.00 Uhr
    3. Schulstunde10.00 – 10.45 Uhr
    4. Schulstunde10.45 – 11.30 Uhr
    2. Hofpause11.30 – 11.45 Uhr
    5. Schulstunde11.45 – 12.30 Uhr
    6. Schulstunde12.30 – 13.10 Uhr